kann ich entschädigung verlangen?
gestern war ich bei einer party wo pools aufgestellt waren. ich hatte nicht vor ins wasser zu gehen, hatte auch keinen bikini oder so an. trotzdem hat mich ein mehr oder weniger guter bekannter in den pool geschmissen - mitsamt meiner tasche , wo auch das handy drin war!
klar dass das jetzt kaputt ist. ich habe demjenigen gesagt dass ich entschädigung will, doch er will nicht zahlen, da ich im laufe des abends noch öfter in den pool geschmissen wurde, einmal auch mitsamt der tasche, aber da war das handy sowiso schon kaputt!!
er meint jedenfalls, dass die anderen auch zahlen müssen, weil sie mich auch in den pool geschmissen haben. aber - wie gesagt, das handy hat er kaputt gemacht!
also was denkt ihr darüber, ist er verpflichtet zu zahlen? er hat es ja kaputt gemacht, wenn auch nicht mit absicht, aber er hätte sich doch denken können dass ein handy in der tasche ist.
lg
3 Antworten

Die Frage, ob der zahlen muss ergibt sich aus dem BGB. Er hat dich reingeworfen (als erster) und damit ist er schadenersatzprlichtig.
Ob er eine Versicherung hat, oder nciht, ist dabei relativ egal (für Dich ziemlich, für ihn nicht, weil er sonst selbst zahlen muss).
Zur Not musst Du keider prozessieren.
Vorsorglich würde ich aber trotzdem jeden der Dich reingestossen hat mal darauf ansprechen. Eventuell ist ja einer versichert udn es juckt ihn nicht, ob er es meldet, oder nciht.

Derjenige, der dich als erstes in den Pool geworfen hat, sollte es mit seiner Haftpflichtversicherung ausmachen und die muss eintreten.Ich habe einmal eine Handtasche einer Freundin in einen kleinen Bach fallen lassen, da diese auf einer Mauer lag und ich sie nicht gesehen hatte. Das ist ein Versicherungsfall...

Natürlich muss der "Bekannte" der Dich zuerst gegen Deinen Willen in den Pool geschubst hat für den Schaden aufkommen. Ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit.