Ist eine Bearbeitungsgebühr im Mietvertrag erlaubt?
Eine Freundin hat berichtet, dass sie bei der Wohnungssuche endlich fündig geworden ist und den Mietvertrag zugeschickt bekommen hat. Da gibt es eine Klausel, in der man zustimmt eine Bearbeitungsgebühr für den Mietvertrag etc. in Höhe von 150 Euro (!) zu leisten. Das ist natürlich extrem frech. Darf so was verlangt werden oder soll man eine solche Klausel ausstreichen? Sie hat halt Angst, dass sie die Wohnung nicht bekommt wenn sie nicht den Wünschen des Vermieters entspricht. Wer kennt sich aus?
1 Antwort

Hier besteht die starke Vermutung, dass diese Gebührenklausel unwirksam ist. Da sollte man also immer zunächst zahlen und dann - nach Einzug - streiten. Streitet man vor Vertragsabschluss, dann verhindert man diesen mit Sicherheit.
Die gezahlte Gebühr kann zurückgefordert werden bis zum Ablauf der Verjährungsfrist. Bei Zahlung in 2010 also bis zum 31.12.2013.