Darf nach Abtretung von neuem Gläubiger ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden?

2 Antworten

Lasse Dir die Rechte nciht nur an der Forderungen, sondern auch an dem Mahnbescheid abtreten.

In den Vollstreckungsbescheid setzt Du dann ein Das Du als Abtretungsberechtigter des Herrn X diesen beantragst und Dich auf den Mahnbescheid vom ...bezeihst.

keine neuen Kosten, Du kannst das Verfahren weiter betreiben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Das geht wohl nicht, da der Vollstreckungsbescheid auf Basis des Mahnbescheides ergeht. Meiner Meinung nach musst du also das Mahnverfahren nochmals einleiten, nachdem die Forderung an dich abgetreten worden ist.