Steuerschulden: FA und Einkommen des schuldenfreien Ehepartners
Wie ist das, wenn das FA gegen den verschuldeten Ehepartner (die Schulden sind vor der Ehe entstanden) zwangsvollstreckt: bei der Lohnpfändung gibt es ja einen Pfändungsfreibetrag, gilt der auch bei Steuerschulden? Kann das FA hergehen und das Einkommen des schuldenfreien Ehepartners mit anrechnen bzw. dann den kompletten Lohn des Schuldners pfänden, weil dann halt der andere Ehepartner für Lebensunterhalt allein aufkommen muss? Welche Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung hat das FA überhaupt? Pfändbares Vermögen oder Eigentum besitzt der Schuldner nicht.
1 Antwort

Das Finanzamt hat es beim pfänden leicht, denn die können sich ihre vollstreckbaren Titel selbst schreiben.
auf der anderen Seite gelten die Gesetze auch beim finanzamt. Das heißt das Einkommen des Ehegatten ist Tabu.
Die einzige Gefahr besteht bei der Steeurerklärung. Natürlich wird das Finanzamt die Erstattungsansprüche einbehalten und verrechnen (wollen).
Das kann aber auch verhindert werden, aber da kann man die getrennte ermittlung der Steuer beantragen, auch bei Zusammenveranlagung.