§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz

Ich habe folgende Frage:

Angenommen ein Freiberufler gibt Nachhilfeunterricht gegen Honorar, u.a. auch beim Jugendamt. Weiterhin angenommen, das Jugendamt gibt ihm den neuen Auftrag, einen Jugendlichen ein Jahr lang pädagogisch zu begleiten (überwiegend Freizeitbetreuung). Dafür bekommt der Freiberufler einen getrennten Honorarvertrag über 5 Stunden pro Woche. Das Amt weist darauf hin, dass diese Tätigkeit die Bedingungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz erfüllt. In seiner Steuererklärung hat der Freiberufler diese Tätigkeit als nebenberufliche Tätigkeit extra aufgeführt und auch auf die Steuerbefreiung hingewiesen. Für seine hauptberufliche freiberufliche Arbeit als Nachhilfelehrer hat er, wie früher, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht, natürlich mit Angabe seiner Betriebsausgaben. Angenommen, das Finanzamt lehnt die Steuerbefreiung für die nebenberufliche pädagogische Begleitung ab, mit möglicherweise folgender Begründung: „Da zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit tatsächliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden, konnte ein zusätzlicher Freibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz nicht berücksichtigt werden.“ Stimmt diese Rechtsauffassung? Der Freiberufler überlegt Einspruch einzulegen. Wie könnte er diesen begründen? Vielen Dank für alle Hinweise! Herbie

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Kann ein Miteigentümer Renovierung verweigern und auf Hausverkauf bestehen?

Mein Onkel und ich sind Eigentümer eines Einfamilienhauses zu gleichen Teilen 50:50. Ich bewohne in diesem Haus die untere Etage, von meinem Onkel die Tochter die obere Etage, er selber wohnt nicht in diesem Haus. Er kümmert sich auch um nichts. Was an Reparaturen bisher anfiel, übernahmen es mein Partner und ich auf unsere Rechnungen. Mein Onkel bot mir schon vor ca. 3 Jahren an, seine Haushälfte abzukaufen, sobald seine Tochter ausgezogen ist. Er nannte mir damals eine Summe für seine Hälfte mit der ich einverstanden war. Leider habe ich mir das nicht schriftlich von ihm geben lassen, weil ich Vertrauen zu meiner Verwandtschaft hatte. In der Zwischenzeit renovierte ich ¾ des Gartens, die untere Etage, die ich bewohne und diverses auf meine Rechnung. Ende dieses Jahres ist es nun soweit und seine Tochter zieht aus. Nun kam er und will für seine Hälfte 30 % mehr als angeboten, mit der Aussage die Grundstückspreise seien in der Zwischenzeit gestiegen. Ich sagte ihm, dass ich das nicht bezahlen kann und will. Jetzt will er, dass das komplette Haus verkauft wird und somit dann jeder seinen Teil bekommt. Das will ich aber nicht, da er daraus Gewinn machen würde, wegen der Wertsteigerung aufgrund meiner Renovierungen. Kann er darauf bestehen? Außerdem ist das Haus fast 60 Jahre alt und muss dringend saniert werden. Ich habe bereits das 3. Jahr Schimmel im Schlafzimmer. Er verweigert aber die Sanierung, weil er kein Geld in dieses Haus stecken möchte. Kann er das einfach so ablehnen oder ist er verpflichtet hälftig mitzuzahlen?

eigentumsrecht, Hausverkauf, Recht, Teilungsversteigerung, Zivilrecht, BGB, Renovierungskosten
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei volljährigen Kindern, älteres Kind in Ausbildung

Hallo! Ich bin alleinerziehend, beide Kinder sind volljährig. Für meinen Sohn (demnächst Student) erhalte ich durchgehend Kindergeld. Meine Tochter ist in der Ausbildung und wohnt nicht mehr bei mir (Hebammenschülerin). Für sie habe ich 2011 kein Kindergeld bekommen, da sie die Einkommensgrenze von 8.004€ überschritten hat. 2012 bekomme ich wieder Kindergeld, da diese Einkommensgrenze für die Erstausbildung wegfällt. "Unglücklicherweise" hat meine Tochter noch einen 2. Wohnsitz bei mir. Bei Abgabe meiner Lohnsteuererklärung wurde mir jetzt gesagt, dass ich deshalb in 2011 nicht mehr in die Steuerklasse 2, sondern in Steuerklasse 1 falle, mir der Entlastungsbetrag also nicht zusteht. Durch den Zweitwohnsitz meiner Tochter lebe ich offensichtlich in Haushaltsgemeinschaft mit einer erwerbstätigen volljährigen Person und es wird eine gemeinsame Haushaltsführung / gemeinsames Wirtschaften unterstellt. In Wahrheit ist das Ausbildungsgehalt meiner Tochter natürlich so gering, dass SIE immer wieder noch finanzielle Unterstützung von mir braucht. Außerdem ist sie nur ca 1x monatlich am WE hier, es gibt also definitiv keine gemeinsame Haushaltsführung. Bin ziemlich sauer und entsetzt über die Lage und würde gerne wissen, ob sich jemand auskennt und ob ich gegen die Aberkennung der Lohnsteuerklasse vorgehen kann. Falls es wichtig ist: Ich lebe in Baden-Württemberg

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