BGB-Gesellschaftsvertrag-Krankheits § fehlt-Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, welche Rechte habe ich

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Bei einer BGB Gesellschaft, die ja eine Personengesellschaft ist, gibt es keine Gehälter udn daher auch keine Lohn-/Gehaltsfortzahlung.

Die Gesellschafter haben ihren Gewinnanteil udn entnehmen diesen, oder schon mal laufend vorab auf den am Jahresende zu erwartenden Gewinnanteil.

Wenn mal einer 3 Wochen nciht arbeiten kann ist es einfach so, da habe ich noch nie gehört, das der andere dann mehr Gewinn ahben wollte.

Aber wenn ein Gesellschafter über lange Zeit krak ist, müßte man sich eventuell einigen, das er für seine Mehrarbeit ein Vorabbekommt.

Selbständige (also auch Gesellschafter einer Personengesellschaft), müssen sich gegen das Risiko eines Verdienstausfalls im Krankheitsfall privat versichern.

Aber um auf die Grundfrage zurück zu kommen:

Nur weil ein Gesellschafter krank ist, ändert sich sein Gewinnanteil, oder sein Recht auf entnahmen nicht, ausser es wäre speziell etwas vereinbart.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.