Der Artikel 23 im Grundgesetz wurde nicht nur gelöscht, sondern "überblendet" - wie kann das sein ?
Mit bestürzen muß ich feststellen, daß der Artikel 23 im Grundgesetz nicht nur gelöscht wurde - was ja oft mit manchen Artikeln vorkommt, sonder "überblendet" wurde.
Also der neue Artikel heißt nicht 23a) sondern über den alten Artikel 23 wurde der neue Text "drübergeklebt".
Wer den alten Text liest und den neuen, weiß warum. Der Geltungsbereich des Grundgesetztes war in Artikel 23 beschrieben. Jetzt gibt es keinen Geltungsbereich fürs Grundgesetz mehr, weil der neue Artikel etwas völlig anderes beschreibt.
Frage: Ist sowas überhaupt zulässig ? Oder anders: wurde schonmal ein Artikel einfach "überschrieben" ? Meines WIssen war das nie der Fall.
Liebes Gesicht,
leider passt deine Frage thematisch nicht auf finanzfrage.net. In diesem Fall kann dir auf www.gutefrage.net besser weitergeholfen werden.
Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam
1 Antwort
DEr alte Art. 23 mußte nach dem 2+4 Vertrag völlig eliminiert werden.
Er enthielt die Möglichkeiten von Gebieten, die nciht zum damaligen Gültigkeitsbereich des Grundgesetzes gehörten, durch einseitige Erklärung zum Gültigkeitgebiet des Grundgesetzes beizutreten.
Von diesem Artikel hat ja auch die damalige DDR gebrauch gemacht. Die Diskussion, ob ie Bundesrepublik in den Grenzen vom 01. 01. 1989 der "Vereinigung" hat zustimmen sollen, oder nciht, ergab sich somit auch überhaupt nciht. Nach dem Grundgesetz konnte der DDR Beitritt ohnehin nciht verhindert werden.
Damit aber eindeutig klar war, das die Bundesrepublik keinerlei Gebietsansprüche mehr gegen Nachbarn geltend machen könnte, mußte eben dieser Artikel gestrichen werden.