Wem gehört der Verlobungs- und Hochzeitsring wenn ein Antrag gemacht wird?
Wem gehört der Verlobungs- und Hochzeitsring wenn ein Antrag gemacht wird? Wenn der Frau ein Antrag gemacht wird mit einem besonderen und sehr wertvollen Ring, gehört dieser dann der Frau oder dem Mann?
3 Antworten

Schlagt mich, wenn mein BGB Wissen nicht mehr ganz aktuell ist, aber mein Wissenstand war noch, dass Geschenke die zwischen Verlobung und Aufhebung der Verlobung gemacht werden, zurückgefordert werden können.
Ich glaub nur zu wissen, dass das Deflorationsgeld abgeschafft wurde.

Das ist ein Geschenk des Mannes an die Frau, was er aber bei Auflösung der Verlobung zurück fordern kann.

Geschenkt ist geschenkt ! Unter bestimmten Auflagen ( zum Beispiel ein Eheversprechen ) und bei arglistiger Täuschung , könntest du den Ring zurückfordern .Doch auch der Herr Schiller in seiner "Glocke" meint : " Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet!" Vielleicht hilft dir diese Seite weiter : http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=71137& Gruß Z ....