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Finanzamt verlangt einen Erbschein

Guten Abend, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist nach einer fast 3 monatigen Krankenhausodyssee im Krankenhaus verstorben. Sie wollte eigentlich nach ihrer Genesung in ein Pflegeheim ziehen. Kurz vor ihrem Tode haben wir 3 Geschwister die Mietwohnung schon fast abgewickelt gehabt.(Ausräumen u. kleine Renovierungen). Da sie Einkommenssteuerpflichtig war (2 kleine Betriebsrenten, eigene Altersrente, Witwenrente ), sie diese immer selbständig ausgefüllt hat, bat ich das zuständige Finanzamt um eine Fristverlängerung, die auch gewährt wurde. Jetzt knapp 4 Wochen nach ihrem Tod wollte ich die Steuererklärung 2013 für meine Mutter machen, wobei mir auffiel, dass der Behindertenpauschbetrag in 2012 vom FA nicht berücksichtigt wurde. Ich rief beim zuständigen Finanzbeamten an und bat um Erklärung (Behindertenausweis war abgelaufen)... es müsste ein Erbschein eingreicht werden um etwaige Steuerrückzahlungen entgegennehmen zu dürfen. Meine Mutter war keine vermögende Frau. Sie hatte kein Haus, keine Werpapiere oder anderes Vermögen. Die kleine Todesfallversicherung ca. 8500,- Euro haben wir für die Beerdigungskosten veranschlagt. Die anderen Habseligkeiten, wie Schmuck, davon das meiste Modeschmuck, Eheringe, kleine Haushaltsgeräte haben wir untereinander aufgeteilt. Müssen wir jetzt wirklich noch einen Erbschein haben für ca. 200-300 Euro die evt. zur Erstattung vom Finanzamt kommen ? Für das Girokonto meiner Mutter ist meine Schwester schon vor ca. 5 Jahren als Kontomitinhaberin eingetragen worden und es sind dort ca. 1000 Euro drauf, davon sind noch Mietnebenk. und Eigenanteil fürs Krankenhaus zu bezahlen. Ich habe die Steuererklärung hier liegen und weis nicht, ob ich sie jetzt abschicken soll. Bin ich als Unterbevollmächtigte überhaupt berechtigt zu unterschreiben ? Das wichtigste aber: ist ein Erbschein wirklich erforderlich ? Vielen Dank im voraus

Erbe, erbrecht, Finanzamt, Erbschein
Braucht man einen Erbschein für eine Klage auf Schmerzensgeld ?

Vor kurzem ist mein Vater gestorben, zu dem ich 30 Jahre kein Kontakt hatte. Beerdigung habe ich bezahlt. Erbe ausgeschlagen, da überschuldet. Habe trotzdem alles mit Banken und Versicherungen geklärt. Da die Lebensgefährtin bezüglich des Ablebens während einer Notoperation ihre Bedenken über den tötlichen Ausgang hatte, habe ich mich bereit erklärt über und mit meiner Rechtsschutzversicherung und eine Internetanwalt für Medzinrecht eine Klage oder aussergerichtliche Einigung mit Schmerzensgeld einzufordern, wegen einem Behandlungsfehler. Soweit sogut, mit dem Anwalt mehrmals Kontakt gehabt, der mir auch aufgrund der Beschreibungen der Krankenhausaufhalte dazu geraten hat der Sache nachzugehen und die Versicherung dahin bekommen eine Deckungszusage zu erteilen. Dann habe ich meinem vermeintlichen Anwalt mitgeteilt, ob es von Relevanz ist, daß ich das Erbe ausgeschlagen habe, dann kommt auf einmal die Nachricht, daß : Insoweit sind Sie im Moment gar nicht in der Lage, selbst bei einer Bestätigung eines Behandlungsfehler, die daraus ergebenden Schadenersatzansprüche gegenüber der Gegenseite überhaupt geltend zu machen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann dann einfach sagen: „Herr Conrad ist nicht Erbe, wir müssen ihm auch nichts zahlen“. Boin, da war ich erstmal platt. Wer kann mir jetzt sagen, ob ich dafür diesen Erbschein brauche und was ich jetzt machen soll. Danke

Recht, Schmerzensgeld, Klage, Erbausschlagung, Erbschein

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