Muss man Halbgeschwister beim Erbscheinantrag erwähnen?

3 Antworten

Haben sie nicht verzichten bekommen sie (seine Kinder) ihren Anteil in voller Höhe. Was Dir bekannt ist gibts Du an. In Deutschland spielt es keine Rolle ob es Kontakt gab.

Wenn die Halbgeschwister Kinder Deines Vaters sind - logisch!

Für das, was Du aufzählst, wird doch kein Erbschein benötigt!

Oder gibt es doch noch was zu erben, was Du nicht erwähnt hast?