Müssen die Erben (Tochter und Sohn) des verstorbenen Vaters dessen Unterhaltsschulden begleichen?

1 Antwort

Wer das Vermögen eines Menschen erbt (und das Erbe annimmt), der erbt auch die Schulden dieser Person.

Also müsst Ihr beide diese Schulden zu gleichen Teilen begleichen. Allerdings ist die Schuld gesamtschuldnerisch und die Behörde kann sich auch nur an einen von Euch wenden, der sich dann die Hälfte vom anderen Erben holen kann.

Dein Vergleich mit dem "zurückzahlen des Unterhalts" zieht nicht.

Hätte Euer Vater den Unterhalt gleich gezahlt, wäre ja das Vermögen, was ihr geerbt hat, entsprechend geringer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Tatsächlich meint gesamtschuldnerische Haftung, dass sich der LK an alle Erben mit Forderungen in jeweils gesamter Höhe wenden darf und sich aussucht, bei wem es vollstreckt.

Dir dürfte bekannt sein, dass diese Beitreibung  nicht nur gegen den ererbten Nachlass, sondern auch in privates Vermögen jedes einzelnen Erben erfolgen darf.

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