Spekulationssteuer nach erbauseinandersetzungsvertrag?

1 Antwort

Hast Du seinerzeit für die 40.000,- Euro einen Grunderwerbsteuerbescheid bekommen?

Vermutlich nein, denn sonst hättest Du es erwähnt.

Damit gilt es es als steurunschädliche Erbauseinandersetzung udn Du kannst bedenkenlos verkaufen. Es ist für Dich steuerfrei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986