Unterhaltsvorschuss Rückzahlung, geht es nur um den Verdienst oder spielt Erbschaft oder Lottogewinn auch eine Rolle?
Hallo, wenn mein Verdienst unterhalb des Rahmens des Selbstbehaltes ist, dann bin ich automatisch von den Unterhaltskosten befreit und der Staat springt ein per Unterhaltsvorschuss (UV).
Ich habe gelesen das dieser UV nicht zurückgefordert wird weil Verdienst zu niedrig ist oder war.
Wie ist es wenn ich jetzt 100.000€ erben würde, was ja kein Verdienst darstellt?!
Müsste ich a.) Ab dem Zeitpunkt des Besitzes nun Unterhalt zahlen?
Und b.) Müsste ich den vorigen UV aus den alten Jahren zurück zahlen?
Und c.) Muss man sein Besitz überhaupt offen legen, wenn ja warum?
Also ich habe es bisher so verstanden das es nur um den monatlichen Verdienst geht wo der Staat sich einen Differenzbetrag zum UV wiederholen darf, ist das richtig...?
3 Antworten
100.000 euro sind zwar kein einkommen, aber vermögen. nicht angeben würde noch spannend für dich werden, das wäre dann betrug und eine straftat. ausserdem sind bankinstitute/ zahlungsdienstleister aus dem geldwäschegesetz verpflichtet, plötzlich ein- oder mehrfach hohe zahlungseingänge zu melden. es kommt auf jeden fall raus. kannst du dir ja aussuchen, ob mit oder ohne zusätzlichen stress ;)
wie wär's mal damit, verantwortung zu übernehmen...? sei doch mal ein gutes vorbild für deinen nachkommen, so elend wie du die mutter vielleicht findest. da kann das kind ja nichts für und hat es sich auch nicht ausgesucht, wer vater und mutter von ihm ist.
Wenn du zahlungsfähig bist und keinen Unterhalt zahlst, kann das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss von dir zurück verlangen. Für die Zahlungsfähigkeit ist nicht nur dein Verdienst maßgebend sondern dein ganzes Vermögen.
Selbstverständlich müsstest Du wenn Du erbst dann auch Unterhalt leisten. Und ja auch den seitens des Steuerzahlers erbrachten UnterhaltsVORSCHUSS müsstest Du dann zurückführen.