Unterhaltsvorschuss Rückzahlung, geht es nur um den Verdienst oder spielt Erbschaft oder Lottogewinn auch eine Rolle?


18.09.2020, 01:04

Und c.) Muss man sein Besitz überhaupt offen legen, wenn ja warum?

Also ich habe es bisher so verstanden das es nur um den monatlichen Verdienst geht wo der Staat sich einen Differenzbetrag zum UV wiederholen darf, ist das richtig...?

3 Antworten

100.000 euro sind zwar kein einkommen, aber vermögen. nicht angeben würde noch spannend für dich werden, das wäre dann betrug und eine straftat. ausserdem sind bankinstitute/ zahlungsdienstleister aus dem geldwäschegesetz verpflichtet, plötzlich ein- oder mehrfach hohe zahlungseingänge zu melden. es kommt auf jeden fall raus. kannst du dir ja aussuchen, ob mit oder ohne zusätzlichen stress ;)

wie wär's mal damit, verantwortung zu übernehmen...? sei doch mal ein gutes vorbild für deinen nachkommen, so elend wie du die mutter vielleicht findest. da kann das kind ja nichts für und hat es sich auch nicht ausgesucht, wer vater und mutter von ihm ist.

Wenn du zahlungsfähig bist und keinen Unterhalt zahlst, kann das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss von dir zurück verlangen. Für die Zahlungsfähigkeit ist nicht nur dein Verdienst maßgebend sondern dein ganzes Vermögen.

Selbstverständlich müsstest Du wenn Du erbst dann auch Unterhalt leisten. Und ja auch den seitens des Steuerzahlers erbrachten UnterhaltsVORSCHUSS müsstest Du dann zurückführen.