Insolvenz - Erbschaft?

1 Antwort

Kurz und knapp:

Bei einer Erbschaft sind Sie verpflichtet, 50 % der geerbten Summe an den Insolvenzverwalter zu bezahlen. Manchmal ist es vorteilhaft, die Erbschaft stattdessen auszuschlagen. Dies kann Ihnen nicht zur Last gelegt werden.

Wobei die Aussage

2018 habe ich vom Gericht die Restschuldbefreiung erhalten.

irgendwie mit dieser

somit liegt meine Insolvenz bei Gericht und wartet dass es zum Abschluß kommt.

kollidiert...?

Also entweder Restschuldbefreiung erteilt oder Verfahren noch laufend?