Pflichtanteil Stiefmutter Erbschaft wenn Vater Vorerbe und Sohn Nacherbe

3 Antworten

Tut mir natürlich leid, dass Ihr wohl Euren Vater vor der Oma verliert, aber bleiben wir bei der Reihenfolge.

1. Wenn Dein Vater stirbt, werdet Ihr Euch mit seiner Frau das teilen, was Eurer Vater zu vererben hat. Wenn Dein Vater und seine Frau in der Zugewinngemeinschaft leben (was immer der Fall ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde), erbt sie 1/2 und die Andere Hälfte teilen sich Dein Bruder und Du. §§ 1371, 1931, 1923 BGB

2. Wenn es dann wirklich so ist, dass Dein Vater früher verstorben ist, als die Oma, dann werdet ihr beide Euch das Erbe der Oma teilen, weil ihr in die Position Eures Vaters rutscht. § 1924 (3) BGB.

3. Falls ihr beide nicht volljährig seid, dann müsste ein Ergänzungspfleger eingesetzt werden.

4. Wenn Dein Vater verstorben ist, gibt es keine Verbindung mehr von seiner Ehefrau zum Erbe.

5. Wenn überhaupt gäbe es nur ein Problem, wenn die Oma sehr plötzlich vor Eurem Vater verstirbt. Dann wäre Euer Vater der Erbe. Dadurch würde dann bei seinem Tod die Ehefrau 1/2 Erben wie oben schon geschildert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

opimiIthut:

Das für die Stiefmutter vorgesehene lebenslange, im Grundbuch zu sichernde Wohnrecht, macht nicht nur eine Beleihung, z.B. eine spätere Darlehensaufnahme zur Finanzierung von Modernisierungs-, Sanierungs- oder Erweiterungsarbeiten am Bauwerk für den Fall schwierig, dass die Wohnberechtigte nicht im Range hinter die Grundschuld/Hypothek  tritt.

Es wäre deshalb empfehlenswert, bereits anlässlich der Bestellung des  Wohnrechts einen Rangvorbehalt über Euro xxx zu bestimmen und im Grundbuch vermerken zu lassen.

Noch ein Textvorschlag:

„Die Ausübung des Wohnrechts kann Dritten nicht überlassen werden.Wird das Wohnungsrecht von der Berechtigten nicht ausgeübt, kann sie den Mietwert nicht ersetzt verlangen. Das Wohnungsrecht erlischt, wenn die Berechtigte – gleich aus welchem Grund - den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse nicht nur vorübergehend nicht mehr in der Wohnung hat, z.B. bei Umzug oder Umsiedlung in ein Senioren- und oder Pflegeheim. Schuldrechtlich vereinbaren die Parteien, dass zur Löschung des Rechts der Nachweis des Todes oder eine Meldebestätigung über den neuen Wohnsitz des Berechtigten genügt“

Liebe Corinna,

zu dieser Frage wurden 2 kompetente Antworten gegeben, die auch für Dich gelten sollten, sofern Dein Problem exakt dem entspricht, das Opimithut geschildert hat.

Weicht Deine Frag von der oben geschilderten ab, stell besser eine neue Frage ein, die sich auf das bezieht, was für Dich wichtig ist.