Wer trägt die Grabpflegekosten, wenn alle Erben ausgeschlagen haben?

5 Antworten

Bestattungen, die durch das Amt veranlasst werden, dürften doch wohl auf dem anonymen Gräberfeld stattfinden - weshalb dort keine Grabpflegekosten anfallen.

Die Erben erster Ordnung Kinder/Eltern/Angeheiratete müssen die Beerdigungskosten tragen auch wenn sie das Erbe ablehnen.

Nur wenn sie selbst nichts haben ALG2/Sozialhilfe-Empfänger sind, trägt der Staat die Kosten.

Auch hinsichtlich der Grabpflege wird man sich vermutlich einen der Bestattungspflichtigen herauspicken, welchen man folgend für die sich ergebende Grabpflege verantwortlich machen könnte.

Ohne Bezahlung wird das Grab nicht gepflegt. Bleibt dann so und wird der „Natur“ überlassen.

Nicht ganz. In der überwiegenden Anzahl der Friedhofssatzungen ist die Gemeinde berechtigt, vernachlässite Gräber von einem Friedhofsgärtner instandsetzen zu lassen und die Kosten den Erben in Rechnung zu stellen. Die Gemeinde wird sich dann einen aussuchen, und der muss sich dann mit den anderen auseinandersetzen.

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@Eifelia

Und was, wenn alle Erben ausgeschlagen haben? In der Satzung meiner Gemeinde steht, dass sich die Stadt das Geld vom Auftraggeber der Bestattung wiederholen kann. Bei einer Amtsbestattung ist aber der Auftraggeber doch die Stadt selbst!?

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Bei Bestattungen durch das Amt gibt es keine Grabstelle, die zu pflegen wäre.