Kostenersatz durch Erben?

2 Antworten

Nein - auf die zu Lebzeiten der Großmutter vorhandenen Freibeträge / Ersparnisse hat das Amt auch nach deren Tod keinen Anspruch ..... zudem werden diese 5.000 Euro nicht einmal die Bestattungskosten decken.

die Kosten hierfür wurden über ihre Rente und das Sozialamt gezahlt.
Nein also.