Erbe von Mutter?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Du bist rechtlich betrachtet Erbnachfolger Deiner Mutter, also könntest Du theoretisch an Ihrer Stelle Ansprüche anmelden.

Ob es sich hier lohnt aktiv zu werden .... ist vermutlich fraglich.

Wenn Du was erwartest, es gibt eine Frist ab Kenntnisnahme.