Erbt Ehefrau als Vorerbin das haelftige Erbe?

1 Antwort

Die Ehefrau ist testamentarisch als Vorerbin bestimmt.

Das ist typisch für ein "Berliner Testament."

Die Nacherben sind die gemeinsamen Kinder. 

Auch das ist typisch für das Berliner Testament.

Erbt die Ehefrau automatisch die Hälfte des Vermögens ( als gesetzliche Erbin dadurch, dass sie Ehegattin ist) 

Das wäre die Regelung ohne Testament §§ 1371 + 1931 BGB.

Oder erbt sie erstmal alles, 

Das ist normal für das Berliner Testament.

 muss aber dafür Sorge tragen, dass das gesamte Vermögen für die Nacherben erhalten bleibt?

Dazu müsste man das Testament komplett kennen. Es gibt befreite udn unbefreite Vorerben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung