Wird das Nacherbe als Eigenkapital angerechnet?

1 Antwort

Nein, weil die Lage völlig ungeklärt ist.

Wenn Du dem Vorerben 1/2 des Hauses abkaufst, ist ja nicht geklärt, dass Du die andere Hälfte erbst. 

Du hast dann einfach nur 1/2 Haus und beim Tod des Vorerben, wird sein Vermögen entsprechend des Testaments aufgeteilt.

Was Dir hilft ist nur ein Erbverzicht der anderen Nacherben des Vorerbens, oder aber ein "Erbvertrag" in dem dann festgelegt wird, dass Du bei dessen Ableben das Haus bekomst und seine anderen Erben das Bargeld, oder was er auch immer hat und dass Du keineAusgleichszahlungen zu leisten hast.

Damit könnte es klappen (womit ich nicht gesagt habe, dass es klappt).

Alternativ, Du kaufst gleich ganz, mit Wohnrecht für den Vorerben.

Ich würde das ganze Haus kaufen, aber nur zur hälfte des Preises da ich bereits als Nacherbe im Grundbuch eingetragen bin. 

Das Haus würde doch dann mir gehören und das Geld was ich dafür bezahle geht an den Verkäufer/Vorerben? Dadurch wäre das Erbe der zukünftigen Erben doch der Restbetrag der beim Todesfall des Vorerben eintritt oder nicht?

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@Hirschin

Nein, so einfach ist das nicht, ausser das Haus würde gleich komplett auf Dich übertragen. Ist denn der Vorerbe ein befreiter, oder ein unbefreiter Vorerbe.

Die Bank interessiert sich nur für Grundbucheinträge. Nicht für Testamente. Die sind keine Sicherheiten.

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@wfwbinder

Danke für die schnelle Antworten.

Der Vorerbe ist ein nicht befreiter Vorerbe.

Ich stehe bereits im Grundbuch als Nacherbe. Der Todesfall der Erblasserin ist bereits eingetreten (verstorben Ehefrau des Vorerben). Ändert das etwas?

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