Was passiert mit dem Wert des elterlichen Besitzes im Hinblick auf die Erbschaft, wenn er vor dem Tod veräußert wird?
Vor 3 Jahren kam meine Mutter ins Pflegeheim und ich löste den Haushalt in der Mietswohnung auf.Nur Kleidung und eine begrenzte Menge persönlicher Gegenstände gingen mit ihr ins Pflegeheim, der Rest des Haushalts ging entweder an wohltätige Zwecke oder wurde entsorgt, abgesehen von ein paar interessanten Gegenständen, die ich aufbewahrte. Ich hatte meinen Bruder zuvor gebeten, bei der Bewältigung dieser Aufgabe zu helfen und entweder für sich selbst zu nehmen, zu lagern oder zu verkaufen, was er konnte, aber er weigerte sich, dies alles zu tun, und schlug stattdessen vor, Haushaltsreiniger einzustellen, um den Inhalt zu entsorgen. Meine Mutter ist vor ein paar Monaten gestorben und hat ihm testamentarisch 25% ihres Nachlasses hinterlassen. Neben dem unbestrittenen Geld auf dem Konto meiner Mutter versucht er nun auch, den Wert der Gegenstände, für die ich mich bei der Auflösung der Wohnung entschieden habe, einzubeziehen und geltend zu machen. Hat er ein Recht, diesen Anspruch geltend zu machen?
3 Antworten
Die Sachen, die Du im Rahmen der Wohnungsauflösung behalten hast, sind ja Erinnerungen und keine wertvollen Hinterlassenschaften.
Du kannst sie auch als Vergütung für die Räumung der Wohnung ansehen, sowie es professionelle Entrümpeler auch machen. Die müssten, wenn sie einen van Gogh, oder Picasso finden würden, ihn auch rausrücken, aber die Kommode, die sie ggf. für 2.000,- Euro verkaufen können, gehört zur Masse, die sie als Vergütung bekommen.
Lehne sein Ansinnen klar mit der Begründung ab, "Du hättest Dir nehmen können, was Du wolltest, den Rest wolltest Du räumen lassen. Es wurde geräumt, das Thema ist durch.
Du hattest mit Sicherheit die Genehmigung deiner Mutter zum Auflösen des Haushaltes oder eine Generalvollmacht und hast hier nur Treuhänderisch gehandelt. Dementsprechend ist das jetzt alles im Namen deiner Mutter weg und wurde damals schon entsprechend verwertet.
Dein Bruder kann nur Ansprüche auf das was davon noch da ist.
Was anderes ist es, wenn du den Haushalt ohne Genehmigung deiner Mutter oder ohne Vollmacht aufgelöst hast, dann währst du jetzt gegenüber den Erben, ergo deinem Bruder Schadensersatzpflichtig über die Werte des Haushaltes.
Auf Dir seites der Mutter vor 3 Jahren übereignete / geschenkte Gegenstände hat er jetzt keinen Anspruch mehr.