Was passiert mit dem Wert des elterlichen Besitzes im Hinblick auf die Erbschaft, wenn er vor dem Tod veräußert wird?

3 Antworten

Die Sachen, die Du im Rahmen der Wohnungsauflösung behalten hast, sind ja Erinnerungen und keine wertvollen Hinterlassenschaften.

Du kannst sie auch als Vergütung für die Räumung der Wohnung ansehen, sowie es professionelle Entrümpeler auch machen. Die müssten, wenn sie einen van Gogh, oder Picasso finden würden, ihn auch rausrücken, aber die Kommode, die sie ggf. für 2.000,- Euro verkaufen können, gehört zur Masse, die sie als Vergütung bekommen.

Lehne sein Ansinnen klar mit der Begründung ab, "Du hättest Dir nehmen können, was Du wolltest, den Rest wolltest Du räumen lassen. Es wurde geräumt, das Thema ist durch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hattest mit Sicherheit die Genehmigung deiner Mutter zum Auflösen des Haushaltes oder eine Generalvollmacht und hast hier nur Treuhänderisch gehandelt. Dementsprechend ist das jetzt alles im Namen deiner Mutter weg und wurde damals schon entsprechend verwertet.

Dein Bruder kann nur Ansprüche auf das was davon noch da ist.

Was anderes ist es, wenn du den Haushalt ohne Genehmigung deiner Mutter oder ohne Vollmacht aufgelöst hast, dann währst du jetzt gegenüber den Erben, ergo deinem Bruder Schadensersatzpflichtig über die Werte des Haushaltes.

Auf Dir seites der Mutter vor 3 Jahren übereignete / geschenkte Gegenstände hat er jetzt keinen Anspruch mehr.