Vorgezogenes Immobilienerbe und Vermietung an die Eltern.

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Das funktioniert, nur muß die Miete mindestens 66% der ortsüblichen Miete betragen, ansonsten wäre der Werbungskostenabzug nicht in vollem Umfang möglich. Komm aber ja nicht auf die Idee, ein Wohnrecht zu Gunsten de Mutter eintragen zu lassen. Das würde sich ja mit der Vermietung beißen.