Berliner Testament?

2 Antworten

Anna:

Die Mutter als Vorerbin nach dem verstorbenen Vater kann nur dann über die ETW verfügen, d. h. veräußern, wenn eine Befreiung (§ 2136 BGB) vereinbart wurde.

Im Grundbuch ist die Befreiung von Amts wegen vermerkt.

Liegt eine Befreiung nicht vor, bedarf die Veräußerung der Zustimmung der Nacherben in notarieller Form.

Zur Sicherheit eines Wohnrechts - unentgeltlich u. lebenslang - gehört ihre Eintragung an einwandfrei erster Rangstelle im Grundbuch.

Auszuschließen ist nicht, dass die Wohnungsberechtigte später den ersten Rang aufgibt (z.B. wg. Bankdarlehen) oder sogar die Löschung des Wohnrechts mit oder ohne Wertersatz (Abfindung) bewilligt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Entweder, ihr kauft der Mutter die Wohnung ab und sie bekommt ein Wohnrecht, zahlt Miete oder was auch immer, oder sie überschreibt euch zu Lebzeiten die Immobilie und ihr kommt für die Renovierung auf, und sie zahlt Miete.