Erbschaft Immobilie m. Schwarzbau?

2 Antworten

Bei einem Verkauf sind alle Verkäufer verantwortlich für den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung. Insofern also ja.

Es wäre vielleicht sinnvoller etwas Geld in die Hand zu nehmen und durch einen Architekten abschätzen zu lassen ob der Anbau genehmigungsfähig wäre und ggf dann Baugenehmigung einzuholen. Den Wert des Objekts würde das erheblich steigern.

Derjenige der das gebaut hat muss aufgefordert werden, den Teil abzureissen.