Meine Schwester hat den Tresor unseres verstorbenen Vaters alleine öffnen lassen. Es gibt kein Testament. Darf sie das?

3 Antworten

Wer zuerst kommt, malt zuerst...

Sicherlich hätte Sie Euch einweihen können, bevor Sie das tut. Das wäre auch die übliche Variante.

Mich wundert nur, wie Sie es geschafft hat, sich als Besitzerin zu legitimieren.

Da Ihr wohl nicht beweisen könnt, dass Sie Euch etwas unterschlagen hat, wird eine Anzeige wohl im Sande verlaufen.

Hallo, 

auch ich kann mir kaum vorstellen, dass die Bank nur einer, von mehreren Erbberechtigten Einsicht in das Schließfach (Tresor) gestattet. 

Meinst du vielleicht einen Tresor innerhalb der Wohnung des verstorbenen Vaters ? 

Moralisch gesehen sind solche Alleingänge natürlich bedenklich, denn sie sind in den meisten Fällen Anlaß für Streit unter den Erben, wie dieses Beispiel wieder klar bestätigt.

Was sich auch immer in dem Tresor befand, wenn du aber keine Beweise für den Inhalt hast, dann kannst du nicht viel tun. 

.....ist meine subjektive Meinung ! 

Ich kenne es eigentlich nur so, dass die Banken extrem penibel sind.

Bei einem gemeinschaftlichen Erbschein z. B. müssen sämtliche Erben erscheinen, um verfügen zu können.

Gab es evtl. eine Vollmacht über den Tod hinaus für die Schwester? Dann durfte die Bank das.

 Ob die Schwester das durfte, ist eine andere Frage.

Aber die Schwester ist rechenschaftspflichtig.

Du gehst von einem Bankschließfach aus - ich habe aber Tresor gelesen - was ist damit?

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