Schwester als Alleinerbin - geschiedene Erblasser hat ein Kind und die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen. Schwester stirbt vor Erblasser. Erbt das Kind?

4 Antworten

DAs Kind erbt so, oder so den Pflichtteil, das mal vorweg.

Wenn der Erblasser, für den Fall, das der Testamentarische Erbe (hier die Schwester) vor ihm stirbt, keinen Ersatzerben angegeben hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, also das Kind erbt.

Wenn er sein Kind, warum auch immer, so weit wie möglich von der Erbschaft ausschließen wollte, hätte das Testament (zum Beispiel) sagen müssen:

"Meine Alleinerbin ist meine Schwester. Sollte meine Schwester vor mir sterben, so treten an die Stelle meiner Schwester deren gesetzliche Erben."

Das würde aber nur helfen, wenn die Schwester Kinder hat, denn der gesetzliche Erbe der Schwester, könnte ja auch der Neffe/die Nichte (Kind des Bruders) sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Erblasser hätte auch bestimmen können, dass z.B. ein Tierschutzverein o.ä. als Ersatzerbe bestimmt wird. Das ist aber offenbar nicht der Fall.

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Wenn im Testament keine Regelung für den Fall des vorzeitigen Versterbens des testamentarisch eingesetzten Alleinerbin getroffen wurde, tritt m.E. die gesetzliche Erbfolge ein. Die kann man nicht ausschliessen.

Wenn private Verträge etc. nicht greifen (können), treten halt die gesetzlichen Regelungen ein.

Erblasser ist Elternteil von Schwester und von dir ?

Erbt das Kind?

Von wem ist das Kind ?

Schwester ist die Schwester des Erblassers.
Kind ist vom Erblasser.

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Sicher, den Pflichtteil.