Erbschaft von einem Großonkel?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Die Höhe der Erbschaftssteuer hat nur mit dem Verwandschaftsgrad und dem Zeitwert der Immobilie zu tun. Ausnahmen gibt es nur, wenn Du diesen Großonkel vorher gepflegt hast und womöglich auch bei Ihm gewohnt hast. So wie es aussieht, hat dein Großonkel ein Testament zu Deinen Gunsten verfasst. Wenn er Dir dann zusätzlich noch ein lebenslanges Wohnrecht vor über 10 Jahren eingeräumt hat, dann mag vielleicht keine Erbschaftssteuer anfallen.

Ja, auf den über 20.000 liegenden Verkehrswert.

Par. 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG kommt hier nicht zum Tragen, falls Du das meintest.