Gemeinsam geerbtes Haus, darf ein Erbe ohne des Wissen des anderen einziehen?

1 Antwort

Da ihr beide eine Erbengemeinschaft bildet können alle Entscheidungen nur mit der Zustimmung beider Erben erfolgen. Sollte Dein Bruder wirklich ohne Dein Wissen eingezogen sein, dann hat er nur die Wahl, entweder bei Verkauf auszuziehen oder Du strengst eine Zwangsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft an. Da Ihr ja bereits über den Verkauf Euch geeinigt habt, helfen ihm dann seine Verzögerungstaktiken nichts mehr.

Danke für die rasche Antwort

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