Kann mein Bruder, das Depot der jetzt verstorbenen Mutter auflösen

6 Antworten

Man muß zwischen Innen- und Außenverhältnis unterscheiden. Die Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten die Möglichkeit der Ausnutzung. Was er damit im Verhältnis zum Vollmachtgeber machen darf, ist damit nicht entschieden und läßt sich nur aufgrund zusätzlicher Vereinbarungen beurteilen.

Wenn jemand sich etwas aneignet wäre das bei Gegenständen Diebstahl. Bei Forderungsrechten hat das eine Entsprechung die Untreue heißt. Wenn der Bruder ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Mutter das Depot aufgelöst hat, ist das strafrechtlich Untreue und zivilrechtlich eine unerlaubte Handlung und eine ungerechtfertigte Bereicherung.

Um es ganz kurz zusammen zu fassen: Rechtens ist das Verhalten des Bruders nur dann, wenn die Mutter den Auftrag zur Auflösung des Depots durch den Bruder gegeben hat und der Aneignung des Geldes durch den Bruder zugestimmt hat. Das alles muß nachweisbar geschehen sein. Den Nachweis muß der Bruder führen. Kann er das nicht, dann gehört das Geld zur Erbmasse.

Und noch ein Hinweis: Selbst wenn der Bruder eine Schenkung nachweisen könnte, wäre er nicht aus der Verantwortung. Es gibt zum Beispiel den Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen, § 2325 BGB.

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Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die Kinder. Dazu zählen alle leiblichen Kinder – also eheliche wie nichteheliche – als auch die adoptierten. Mehrere Kinder erhalten vom Nachlass jeweils den gleichen Teil.

Mehrere Kinder erhalten vom Nachlass jeweils den gleichen Teil.

Eben, vom Nachlass - mit Stichtag Sterbetag. Ob oder aus welchem Grund die Mutter als Kontoinhaberin dieser Auflösung zustimmte, wissen wir nicht und Brander müsste hier beweislich vortragen, dass nicht.

G imager761

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Dein Bruder hat die Rechte einer Vollmacht genutzt und sich damit bereichert. Zur Erbmasse gehört dieser Vorgang nicht, da er ja zu Lebzeiten des Vollmachtgebers stattgefunden hat.

Hier kann Dir nur ein guter Rechtsanwalt weiterhelfen, Erfolg ist nicht garantiert. Wichtig dabei ist, den Nachweis zu erbringen, dass Dein Bruder gegen den Willen Deiner Mutter die Vollmacht genutzt hat, was sehr schwierig ist, denn bei der Vollmachtserteilung wurde Deine Mutter sicher darüber aufgekärt, dass der Begünstigte alle Rechte über das Konto hat.

hmm.... interessant ! Eigentlich einleuchtend !

Wird schwierig für @Brander einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.

Wer solche Geschwister hat .......... :-(( K.

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Denkbar, wenn die Mutter es ihm lebzeitig zuwenden wollte oder damit seine Auslagen oder Pflegeaufwendungen vorab beglich :-)

Inwiefern du hier wenigstens die Hälfte als Egänzungsanspruch geltend machen kannst hängt davon ab, was du hier beweisen kannst :-O

G imager761

Nein! Dieses Geld wenn es belegbar deiner Mutter gehört hat, gehört regulär zum Erbschafts-Pool. Dies muss dann wie im Testament verankert aufgeteilt werden.

Es gibt kein Testament.

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