Vater gestorben, Schwester kauft Haus und gibt Mutter lebenslanges Wohnrecht. Aussage ist, dass ich somit kein Erbe mehr erhalte. Ist das richtig?

7 Antworten

Die Antwort auf die Frage ist ein klares "kann sein".

Wenn das Haus deiner Mutter in der Ehe oder vor dem Verkauf an deine Schwester ihr allein gehörte, ist es jetzt das Haus deiner Schwester. Mir fehlt dann alledings jeglicher Beigeschmack.

Dir muss bewusst sein, dass ein Haus, in dem eine 55 Jahre alte Frau ein lebenslanges Wohnrecht hat (das kann noch 40 oder 50 Jahre gehen) wahrscheinlich mit den 80 T€ sehr gut bezahlt war.

Wenn das Haus nicht nur deiner Mutter sondern - z. B. zu 1/8 - dir gehörte, wäre das beim Notar aufgefallen. Du hättest dann also mit unterschreiben müssen.

Dass deine Eltern ein Berliner Testament hatten und deine Mutter das Haus nicht hätte verkaufen dürfen (es gibt auch Berliner Testamente, die das erlauben), geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.

So oder so fehlt mir jegliches "Gschmäckle", weil der Deal auch dir oder euch gemeinsam angeboten wurde und du dich dagegen entschieden hast.

Dass dir nicht bewusst war, dass ein Verkauf an deine Schwester dazu führt, dass ihr das Haus gehört, wundert insofern, als dass du an ihrer Stelle vermutlich auch davon ausgegangen wärst, dass du mit dem Kaufvertrag einen Teil oder das ganze Haus erwirbst. Es wäre dein Eigentum gewoden. Warum auch nicht?

Wenn deine Mutte die Verteilung des Erbes unfair findet, ist es ihre Sache, mit dem Rest des Erbes die Unfairness gerade zu rücken aber aus dem Sachverhalt ist diese ungleiche Verteilung nicht zu erkennen. So ein Haus mit lebenslangem Wohnrecht (viele Eltern sterben ja heutzutage erst, wenn die eigenen Kinder schon in Rente oder verstorben sind) ist weit vom Wert eines neuen Hauses entfernt.

Nebenbei müssen Erbe nicht gerecht verteilt werden.

Gehörte das Haus denn der Mutter alleine? Oder wie konnte es nach dem Tod, ohne Testament, dazu kommen, dass die Mutter das Haus an die Schwester verkaufen konnte? Denn ansonsten hätte sie es ja gar nicht ohne weiteres verkaufen können, sondern es wäre die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Somit hätte die Mutter die Hälfte des Vermögens und der Schulden eures Vaters geerbt und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte.

Wieso konnte die Mutter das Haus denn allein verkaufen? Wenn es kein Testament gab und Dein Vater Alleineigentümer war, hättest Du 25 % geerbt. Wenn es kein Testament gab und das Haus Deinen Eltern gemeinsam gehörte, hättest Du 12,5 % geerbt (beides gesetzt den Fall, dass es keine weiteren Geschwister gibt).

Hast Du das Erbe ausgeschlagen, hast Du den Kaufvertrag mit unterschrieben?

Joliemome03  27.04.2023, 15:49

Wäre die Mutter Alleinerbe nach dem Vater gewesen(Testament) ist der Pflichtteil verjährt.

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Wir wissen nicht, was das Haus wert ist.

Wir wissen nicht, wie hoch die Monatliche Nettokaltmiete ist und auch nicht wie alt Eure Mutter ist, um den Wert des Wohnrechts zu ermitteln.

Wir wissen auch nicht, ob Euer Vater ein Testament gemacht hatte, eventuell ein Berliner Testament mit der Mutter zusammen, oder ob die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist.

Wie bitte soll einer von uns wissen, ob es irgendwelche Ansprüche gibt, oder nicht.

Alles ist möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Gdfuzi 
Fragesteller
 12.01.2023, 21:10

Also ich weiß nicht ob Ihnen entgangen ist, aber ich habe keine Ahnung davon deshalb komme ich doch hier her? Deshalb tut mir leid aber etwas hoch gegriffen Ihre Antwort.

Kaltmiete 400€

kein Testament

es ist kein Erbe eingetreten es war ein Verkauf. Ein Verkauf von meiner Mutter an meine Schwester.

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wfwbinder  13.01.2023, 06:25
@Gdfuzi

Ja, stimmt, Sie haben keine Kenntnisse in rechtlichen Sachen.

es ist kein Erbe eingetreten es war ein Verkauf. 

Falsch, denn das Erbe trat im Moment des Todes automatisch ein.

Wenn es kein Testament gab, war die Erbfolge automatisch:

Ehefrau 1/4 + 1/4 = 1/2 gem. §§ 1371 + 1931 BGB. Du und Deine Schwester ja 1/4 gem. 1924 Abs. 1 BGB.

Wenn es einen Verkauf gab, müsstest Du also mit unterschrieben haben.

Wenn nicht, gab es ein noch zu klärenden Fehler des Notars und ggf. des Grundbuchamtes.

Wenn Du mit unterschrieben hast ohne etwas zu bekommen, hat man Dich über den Tisch gezogen.

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Eifelia  13.01.2023, 11:30
@Gdfuzi

Natürlich ist ein Erbe eingetreten - als Dein Vater verstorben ist! Ob er allerdings alleiniger oder anteiliger Eigentümer des Hauses war, schreibst Du bisher nicht. Anstatt Dich bei jeder NAchfrage gleich angegriffen zu fühlen, solltest Du diese beantworten, denn sie haben einen Sinn.

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Wenn es nichts mehr gibt kann man nicht erben. Vorausgesetzt , dass es ein echter Verkauf war und keine Schenkung. Schenkung wird nach 10 Jahren nicht mehr berücksichtigt.