Wer zahlt Änderung des Kaufvertrags?

3 Antworten

Das ist jetzt alles ein bisschen verwirrend:

Von wem kommt hier die Rechnung?

Wer hat euch etwas "zugesichert"? Mündlich, per Handschlag, schriftlich?

Bei wem habt ihr angerufen?

Von wem kommt die Mahnung und was wird angemahnt?

Der Vorkaufsberechtige trägt die Notarkosten, auch der Änderung:

https://www.123recht.de/ratgeber/immobilienrecht-wohnungseigentum/Notarkosten-bei-Vorkaufsrecht-__a115611.html

Allerdings gibt es gegenüber dem Notar mehrere auf die Notarkosten haftende Parteien, auch den Käufer.

Nicht der Notar ist Dein Anspruchspartner, sondern die Gemeinde.

Was im übrigen überhaupt nicht zur Sprache kommt ist, was im Notarvertrag zur Kostentragung steht. Kann es sein, dass da vereinbart wurde, dass alle Kosten der Käufer trägt? Dann wäre das für die notarielle Abrechnung ausschlaggebend.

Wer die Kosten zu tragen hat, steht im Notarvertrag.

Und nur das zählt, egal was gesagt/gesprochen wird.

Also was steht im Notarvertrag drin?!