Wer zahlt Änderung des Kaufvertrags?
Wir haben 2020 ein Haus gekauft. Nach einigem hin und her hat die Stadt kurz vor Ablauf der Frist von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, allerdings nur für einen Streifen bzw Teil des Grundstücks (da soll schon lange ein Parkstreifen hin- ist bisher übrigens nicht passiert ;) )
Wir haben dann die Rechnung bekommen für die Änderung des Vertrages obwohl uns zugesichert wurde dass die Stadt die Kosten trägt.
Also angerufen "oh das war ein Fehler"
Irgendwann ne Mahnung bekommen usw
Auf Anrufe und Mails bekommen wir keine Antwort bzw keinen Rückruf von der Kanzlei.
Wir haben jetzt erstmal bezahlt da keinerlei Kommunikation möglich war
Macht es Sinn einen Anwalt zu konsultieren?
3 Antworten
Das ist jetzt alles ein bisschen verwirrend:
Von wem kommt hier die Rechnung?
Wer hat euch etwas "zugesichert"? Mündlich, per Handschlag, schriftlich?
Bei wem habt ihr angerufen?
Von wem kommt die Mahnung und was wird angemahnt?
Der Vorkaufsberechtige trägt die Notarkosten, auch der Änderung:
Allerdings gibt es gegenüber dem Notar mehrere auf die Notarkosten haftende Parteien, auch den Käufer.
Nicht der Notar ist Dein Anspruchspartner, sondern die Gemeinde.
Was im übrigen überhaupt nicht zur Sprache kommt ist, was im Notarvertrag zur Kostentragung steht. Kann es sein, dass da vereinbart wurde, dass alle Kosten der Käufer trägt? Dann wäre das für die notarielle Abrechnung ausschlaggebend.
Wer die Kosten zu tragen hat, steht im Notarvertrag.
Und nur das zählt, egal was gesagt/gesprochen wird.
Also was steht im Notarvertrag drin?!