Hangsicherung,wer ist zuständig?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

ich hatte auch mal ähnliche Unklarheiten, weil da noch im Kindesalter war und Eltern schon lange verstorben.

Ich bin damals zum örtlichen Katasteramt gegangen, hat mir nix gekostet.

Der Sachbearbeiter hat nach dem Flurstück gesucht, ich konnte ihm über die Schulter gucken, und habe viel erfahren, zb Wegerechte oder Wasserrechte, wo ich keine Ahnung von hatte, und andere Einzeichnungen.

Ich würde an ihrer Stelle auch mal da vorbei gucken, wer weiß was da alles in Bezug auf die Mauer eingetragen ist.

Der Sachbearbeiter kann da auch auf weniger Zentimeter das Flurstück messen, ich hatte mir das gemerkt und mit nem Infrarot Entfernungsmesser ala Amazon bei meinem Grundstück nachgemessen...

dann ergibt sich auch ihre nachfrage, wem die Mauer gehört


Hobbygaertner 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 16:59

Danke für Tip 👍

Gut um das genau zu klären, müste man beide Grenzsteine freilegen. Den auf dem Gehweg und den im hinteren Bereich des Grundstücks. Dann ein Eisen einschlagen und eine Schnur spannen. Dann sieht man wo genau die Grenze verläuft. Denke die Garage wird auf Deinem Grund stehen. Nicht genau auf der Grenze, sondern einige Zentimeter zurück.

Denke das ist eine Grenzmauer. Das heist die steht mittig auf der Grenze und gehört beiden.


tellerchen  16.04.2025, 18:24

ich habs mit nem Entfernungsmesser mit nem laserpointer gemessen, sparte mir 50 meter schnurspannen

Hobbygaertner 
Beitragsersteller
 16.04.2025, 16:59

Ja die Garage gehört zu mir .

Hang:

Zuständig ist der, der diesen Zustand hergestellt hat! Hier gibt es vermutlich Messdaten, wie es früher einmal ausgesehen hat. Diese kann man (kostenpflichtig) anfordern.

Mauer:

Der mittig vorhandene Grenzstein spricht dafür, dass die Mauer hälftig jedem Grundstückseigentümer zugeordnet wird.