Dividenden von fremdem Konto?

3 Antworten

Du mußt ein Nießbrauchsdepot eröffnen. Dann hast Du Anspruch auf die Kapitalerträge.

Bei einer reinen Schenkung ohne Nießbrauchsvereinbarung geht das nicht.

Die entsprechenden Vereinbarungen sollte man von einem Steuerberater aufsetzen lassen.

Eine Herausforderung wird sein eine Bank zu finden die sich auf diese Konstruktion einlässt. Die Billigheimer aus dem Internet kannst Du da vergessen.


Andri123  15.04.2025, 21:58

Ergänzend: Gefragt war ja nach der steuerlichen Pauschale bzw. einem Freistellungsauftrag für den Niessbraucher. Da dem Niessbraucher die Kapitaleinkünfte steuerlich zugerechnet werden, sollte die Pauschale von 1.000,-€ zumindest über die Steuererklärung zustehen.

Hier etwas zu lesen für den Fragesteller:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiA9Lzw5NqMAxWC9wIHHbfnJwMQFnoECDIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.vermoegenszentrum.de%2Fwissen%2Fniessbrauch-vermoegen-immobilien&usg=AOvVaw2a6q1MdxwbF5PkF2e1CuOX&opi=89978449

Privatier59  16.04.2025, 05:14
@Andri123

Danke für die Ergänzungen. Das war die Konsequenz aus dem Nießbrauchsdepot.

Dann ergänze ich auch noch was: Die Empfehlung zum Steuerberater zu gehen kommt nicht von ungefähr. Laien neigen nämlich dazu, solche Konstruktionen nach eigenen Regeln zu gestalten. Besonders beliebt ist, dass der "Schenker" sich jederzeitigen Zugriff auf das Depot vorbehalten will. Das aber ist mit einer Schenkung nicht möglich.

Das Kind ist, von Fällen groben Undanks und ähnlichen Möglichkeiten zum Widerruf der Schenkung abgesehen, Eigentümer des Wertpapierbestands. Der Schenker hat darauf keinen Zugriff mehr, mit Ausnahme der Erträge. Wenn der Beschenkte pfiffig ist, legt er alles in thesauriende Fonds an. Die haben keine Ausschüttungen. Der Schenker geht also leer aus. Um solche Tricks zu unterbinden müßte man eine umfangreiche Vereinbarung über Rechte und Pflichten treffen und zwar vorab.

Zum Notar braucht man dazu nicht. Wenn der Beschenkte allerdings minderjährig ist sollte man sich Gedanken machen, ob das nicht die Bestellung eines Pflegers durch das Vormundschaftsgericht erforderlich sein könnte.

diesen Schenkungsvertrag sollten sie sehr wohlwissend verfassen lassen, meine mutter hatte das damals bitter bereut ein paar Jahre später

Aktien verändern sich nicht, Menschen aber ändern sich im laufe ihres Lebens.

Jetzt werden bestimmt wieder einige sagen, nicht so pessimistisch...

Wenn sie noch andere Kinder haben, setzen sie eine Klausel da rein, das der Wert evtl dem Pflichtteil angerechnet wird.

Niemand kennt den Wert der Schenkung, Ihre Kinder können sich ändern

Mehr möchte ich dazu garnicht sagen

Wenn Du was an Deinen Sohn überträgst, dann schenkst Du ihm was!

Steuerlich aus diesen Aktiengeschäften kannst Du dann nur noch das für dich in Anspruch nehmen, was bis zum Zeitpunkt der Schenkung relevant ist.

Und denkt bitte auch an die eventuell anfallende Schenkungssteuer.