Was währe zu beachten, wenn sich 2 Personen ein Haus kaufen wollen und beide sich zu je 50% eingetragen wollen?
Aber nur eine Person das Ganze bezahlt.
Vor Heirat oder auch nach Heirat.
4 Antworten
Wenn ihr gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung kauft, aber unterschiedlich viel Geld einbringt, dann ist eine vertragliche Regelung mehr als sinnvoll – sie ist notwendig. Denn: Ganz egal, ob ihr verheiratet seid oder nicht – das Grundbuch bestimmt, wem wie viel vom Haus gehört. Wenn dort nichts Konkretes steht, gehört euch die Immobilie jeweils zur Hälfte. Das kann zu Problemen führen, wenn einer von euch deutlich mehr investiert hat – sei es durch Eigenkapital, Kreditraten oder Renovierungsarbeiten.Zu den sogenannten Kaufnebenkosten gehören Posten wie Notargebühren, Grundbuchkosten, Maklerprovision und Grunderwerbsteuer. Diese machen schnell rund zehn Prozent des Kaufpreises aus – also eine erhebliche Summe. Wenn nur eine Person diese Kosten übernimmt oder sie sich ungleich aufteilt, sollte auch das in die Eigentumsverteilung einfließen. Sonst profitiert die andere Partei überproportional vom gemeinsamen Eigentum, ohne sich an den Nebenkosten zu beteiligen.
berlina:
Eine mögliche Teilung in Natur zur Aufhebung einer Gemeinschaft (§ 752 BGB) schließt eine Zwangsversteigerung und Erlösverteilung als Verfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft aus. Die Teilung in Natur erfolgt, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lässt.
Die Teile müssen also von gleicher Art sein; gleichartig sind sie aber auch nur, wenn sie auch gleichwertig sind und die Summe der Einzelwerte den Gesamtwert erreicht.
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Realteilung werden hohe Anforderungen gestellt.
Falls die zwei Wohnungen vorstehende Vorraussetzungen erfüllen, wäre eine Teilungsversteigerung (zutreffender wäre der Begriff "Auseindersetzungs- versteigerung") ausgeschlossen.
Neben den schon genannten steuerlichen Aspekten sollte man im Idealfall Vereinbarungen für den Fall des Scheiterns der Beziehung treffen.
Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gibt es anders als bei der Ehe keine ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen für die Auseinandersetzung. Oftmals werden die Vorschriften über die BGB-Gesellschaft angewendet. Die könnte man konkretisieren.
Auch wenn man ungern daran denkt wäre es hilfreich sich frühzeitig Gedanken über den Ablauf einer Auseinandersetzung hinsichtlich des Hauses zu machen. Nach dem Gesetz nämlich könnte als letzte Konsequenz die Teilungsversteigerung drohen. Damit geht nicht selten eine Wertvernichtung einher.
Sind diese Wohneinheiten real getrennt, also in Form von 2 Eigentumswohnungen mit jeweils eigenem Grundbuch, oder ist es nur ein Haus mit 2 Wohnungen.
Das ist ein wesentlicher Unterschied wenn es zu einer Trennung kommt.
Es ist ein Grundstück mit zum einen einer kleinen Doppelhaushälfte und zum anderen einem kleinen Freistehendem Haus, jeweils 50qm Ebenerdig und ggf Ausbaumöglichkeit der Dachstühle, was aber zu späterer Zeit Statisch und Bauamtmässig geprüft werden müsste, aber im ersten Moment keine Rolle spielt.
Zudem 2 Garagen und ein wenig Garten.
ideal um in einem Häuschen gemeinsam zu wohnen, das andere Häuschen anderweitig zu nutzen.
Von außen Frisch Saniert(Wärmedämmung/neues Dach etc) Und eben auch Ideal, das uns das nicht Pflege und erhaltungstechnisch nicht über den Kopf wächst.
Manko, nicht gerade in Stadtnähe.
Wir haben es uns noch nicht angesehen, der Termin steht nach Ostern noch aus.
Relevant bei einer Trennung ist hier nicht die optische, sondern die grundbuchmässige Aufteilung.
Ist alles zusammen auf einem einzigen Grundbuchblatt eingetragen (also nicht real getrennt), dann lässt es sich auch nur über entsprechende interne Vereinbarungen beim Kauf der einzelnen Person zuordnen (super Voraussetzung bei einer möglichen Trennung, denn spätestens dann heisst es definitiv "..aber deins ist doch mehr wert!!) .
Ist jedes der Gebäude bzw. jeder Teil der Doppelhaushälfte in einem eigenen Grundbuchblatt, dann kann man bereits beim Kauf die entsprechenden Zuordnungen der Person auf die jeweiligen Teile treffen, jeder kann praktisch "seinen Teil" ohne die andere Person kaufen.
Dass das eine Schenkung ist - die bei Unverheirateten weit jenseits des Freibetrags liegt.
Das anvisierte Grundstück hat 2 getrennte Wohneinheiten a50qm. Daher auf den ersten Blick kein Problem bei einer Trennung.
Die Heirat steht dies Jahr an, der Hauskauf ist optional und eine Gelegenheit, die in die Pläne passt, aber noch nicht final beschlossen.