Wie schnell kann es mir passieren, dass das Finanzamt mein nebenberufliches Kleingewerbe als Liebhaberei einstuft?
Ich habe 2021 ein nebenberufliches Kleingewerbe eröffnet und damit im ersten Jahr Verlust erwirtschaftet. Das Finanzamt hat den Anteil Gewerbe daraufhin im EST-Bescheid 2021 als *vorläufig* deklariert.
Im Jahr 2022 war das Ergebnis ein guter Gewinn und kurz danach wurde vom Finanzamt auch die Vorläufigkeit für 2021 aufgehoben.
Im Jahr 2023 hatte ich dann nur einen kleinen Gewinn...
....und jetzt für 2024 habe ich wieder Verlust erwirtschaftet.
Ich habe einen gut bezahlten Hauptjob........ und handele nur so nebenbei etwas mit speziellen Spielwaren.
Je nach Lust und Laune, manchmal etwas mehr, und manchmal weniger und besitze auch noch einen großen Warenbestand.
Mein Umsatz ist rund 20.000,-€ im Jahr und soll auch nie größer werden, damit es immer ein nebenberufliches Kleingewerbe bleibt.
Was passiert mir, falls das Finanzamt entscheidet, dass es nur Liebhaberei ist?
Wenn ich dann weiterhin rund 20.000,-€ Umsatz im Jahr mache, brauche ich dann bei Liebhaberei keine Anlage Gewerbetrieb mehr abzugeben? Oder doch abgeben und es steht dann nur G u V Überschuss null auf dem EST-Bescheid?
Auch wenn ich mal Gewinn mache oder nur bei gemachten Verlusten?
Wie geht das Finanzamt mit grenzwertigen nebenberuflichen Kleingewerben um? Was könnte vom Finanzamt auf mich zukommen?
1 Antwort
Mache Dir keine Sorgen. Nach Deiner Schilderung wechseln sich Gewinne udn Verluste ab.
Liebhaberei wird es erst, wenn Du mehrere Jahre in Folge Verluste hast und es kaum eine Chance gibt, wieder in den Gewinnbereich zu kommen.
Wegen der Einnahmen_Ausgaben-Überschussrechnung kommst Du in Verluste, wenn Du in einem Jahr mehr einkaufst, als Verkaufst udn dadurch der Warenbestand höher wird.
Gut, wenn das Unternehmen/der Geschäftsumfang so gewachsen ist, dass das Lagen größer und beheizt sein muss. müssten doch eigentlich auch die Erträge wachsen.
Wenn es keine aussicht gibt, dass mal wieder mit Gewinn gearbeitet wird, dann ist nach 3, spätestens 4 Jahren Ende.
OK danke, dann stelle ich mich schon mal seelisch darauf ein, dass das Finanzamt in 3 oder 4 Jahren *Ende* nur Liebhaberei sagt. :-) ... Allerdings hab ich dann hier ja immer noch dieses Warenlager , mit Ware , die ich weiterhin verkaufen muss und auch will... Muss ich dann in 3 oder 4 Jahre weiterhin eine EÜR abgeben, aber das Finanzamt schreibt dann im Steuerbescheid Einkünfte Gewerbe : Gewinn 0 ,-? Oder wie sieht es aus, wenn das Finanzamt den Verlust nicht mehr anerkennt? ( Dann wüsste ich ja schon mal, was mich in einigen Jahren erwartet) :-) ( Es st ja eigentlich auch wirklich nur mein Hobby)
Die erkennen die Verluste dann einfach nicht mehr an. Werden aber u. A. fordern trotzdem eine EÜR zu machen, um zu sehen, ob doch mal Gewinne anfallen. Einfach dann nochmal hier melden.
Ich tippe darauf, dass es in den nächsten Jahren nur Verluste gibt, alleine schon durch die Miete für ein beheiztes Lager. Jetzt frage ich mich, wann das Finanzamt es dann als Liebhaberei deklariert.