Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft?
Brief von der Staatsanwaltschaft ging ein mit Ermittlungsverfahren.
Anwalt konsultiert, Akte angefordert und kurz drüber gesprochen.
Frage: Muss der Anwalt nun eine Erklärung zum Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben , damit eben keine Klage zum AmtsG weitergeleitet wird inkl. Strafbefehl wird erteilt?
4 Antworten
Klage oder Strafbefehl sind zwei paar Schuhe. Ein Anwalt kann einen Strafbefehl nicht verhindern. Er kann auf diesen reagieren und dann kann es zum Gerichtsverfahren kommen.
Davor kannst nur du reagieren und bei der Polizei eine Aussage treffen, die dazu führt, dass kein Strafbefehl erlassen wird.
Tiilii, man merkt richtig, dass du hier auf eine belehrende Anmaßung aus bist! Ein Rechtsanwalt vertritt sein Mandanten gegen einen Vorwurf in Form der Vertretervollmacht und eben das Mandat. Da nun ein Vorwurf bereits benannt ist, muss auch nichts vereinbart werden, sondern der Anwalt hat Kosten und Schaden vom Mandanten fern zu halten zu diesem Vorwurf. ..... Konzentrier dich doch mal auf die Frage: Muss ein Anwalt gegen den Ermittlungsbescheid der Staatsanwaltschaft handeln/antworten in der vorgegebenen 2Wochenfrist?
Wenn er es nämlich nicht tut, kommt der Strafbefehl vom Gericht .....und dem Vorgeworfen entstehen mehr Kosten, Gericht und Anwalt ..... hast du es jetzt verstanden?
zitat:
patrastoErstellervor 1 Tag, 2 Stunden
Schubert610: korrekt ...... wenn aber dieser Anwalt der beauftragt wurde, nicht der Staatsanwaltschaft eine Erklärung zum Vorwurf in der 2Wochenfrist abgibt, sondern diese Frist verstreichen lässt mit Nichtstun und den Strafbefehl vom Gericht abwartet ...... dann ist das meiner Meinung nach kein guter Anwalt, denn der Strafbefehl mit Geldstrafe hätte im Vorfeld verhindert werden können?
dann sollten sie sehr schnell sich einen anderen Anwalt nehmen, das Problem ist nur gute Anwälte sind terminlich meistens voll.
ich hatte auch mal so ein Problem, da gings um 50000 Abfindung...hatte seine Sekretärin vergessen...Termin verpasst beim Landgericht... ich habe dann gegen die Haftpflicht des Anwaltes geklagt und konnte dank Rechtschutz einen guten Vergleich aushandeln
ich kenne einen, aber der macht nur Arbeitsrecht... gute Anwälte sind sehr schwer zu bekommen...suchen sie vsich ne Großkanzlei mit 100 Anwälten...da wird schon dann der richtige dabei sein, als son Kraut und Wiesenadvokat
Grundsätzlich in Ordnung. Wie aber eine Klage vor dem Arbeitsgericht mit einem Strafverfahren zusammen hängen soll, ist mir unklar. Außer natürlich, dass ein korrekt beauftragter Anwalt für Fristversäumnisse haften muss.
Mein Bauchgefühl sagt mir das auch ..... aber ich wollte mal hier ein paar Fachmänner/Fachfrauen hören. Vielen Dank.
Die wichtigste Information fehlt im Sachverhalt leider: was genau wurde mit dem Anwalt besprochen und welcher Auftrag wurde diesem erteilt?
Ohne entsprechenden Auftrag i.d.R. verbunden mit einem Kostenvorschuss wird kein guter Anwalt tätig.
Auch daneben, könnten sich Beantwortet mal genau an dieser Frage orientieren.
Ein Anwalt wird beauftragt gegen das Ermittlungschreiben der Staatsanwaltschaft zu agieren ..... muss er nun ggen dieses Ermittlungschreiben eine Erklärung abgeben bevor es zum Gericht mit Klage und Strafbefehl kommt?
Eigentlich ganz einfach zu verstehen, ob er nun Geld bekommen hat oder was Besprochen wurde ist doch nebensächlich, das Ermittlungsverfahren steht mitten im Raum und das ist Hauptorientierungspunkt und man sollte im Sinne des Beschuldigten handeln oder das Mandat nicht annehmen!
Sehr lustig, wie du JEDEM hier in seiner Antwort konstatierst, er habe die Frage nicht verstanden. Ein wenig Selbstreflexion und Besinnung darauf, dass DU falsch liegst, wäre hilfreich. Thema für mich erledigt und Nutzer geblockt.
Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eröffnet mit 2Wochenfrist zur Erklärung .... steht eindeutig da!
Ein Anwalt schützt dich nicht vor einem Gerichtsverfahren, ein Staatsanwalt beantragt ein Verfahren bei Gericht, ein Richter lässt es zu und dein Anwalt vertritt und verteidigt dich
Nicht korrekt, denn ein Staatsanwalt eröffnet das Ermittlungsverfahren und in diesem Ermittlungsverfahren wird der Beschuldigte angeschrieben und kann sich erklären zum Vorwurf, wenn er möchte. Beauftragt nun der Beschuldigte einen Anwalt ihn zu vertreten und zum Vorwurf eine Erklärung abzugeben, dann kann es auch zu keiner Klage zum Gericht kommen. Also die Ermittlung wird eingestellt.
Und das war meine Frage: Muss der Anwalt eine Erklärung der Staatsanwaltschaft in der 2WOCHENFRIST abgeben um eben diese Klage vom Gericht mit Strafbefehl abzuwenden?
Schubert610: korrekt ...... wenn aber dieser Anwalt der beauftragt wurde, nicht der Staatsanwaltschaft eine Erklärung zum Vorwurf in der 2Wochenfrist abgibt, sondern diese Frist verstreichen lässt mit Nichtstun und den Strafbefehl vom Gericht abwartet ...... dann ist das meiner Meinung nach kein guter Anwalt, denn der Strafbefehl mit Geldstrafe hätte im Vorfeld verhindert werden können?
wenn du dir die Antworten selbst gibst, dann brauchst du uns hier ja nicht
Das war doch meine Frage, muss der Anwalt eine Erklärung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren abgeben?
Du non capito.
Anwalt = Spezialist dafür, was in dieser Angelegenheit die rechtlich erforderlichen Schritte und Vorgehensweisen sind.
Dafür hat er jahrelang studiert und mehrere Staatsprüfungen bestehen müssen, um sich als "Anwalt" bezeichnen zu dürfen.
Tilli, bitte, ..... Die Staatsanwaltschaft ermittelt erst einmal und bittet den Beschuldigten um Erklärung, nach dieser Erklärung des Beschuldigten wird entweder die Ermittlung eingestellt oder es wird Klage beim AG erhoben, diese Klage führt zum Strafbefehl des Gerichts mit Geldstrafe ..... verstanden? 😊