Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft?
Brief von der Staatsanwaltschaft ging ein mit Ermittlungsverfahren.
Anwalt konsultiert, Akte angefordert und kurz drüber gesprochen.
Frage: Muss der Anwalt nun eine Erklärung zum Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben , damit eben keine Klage zum AmtsG weitergeleitet wird inkl. Strafbefehl wird erteilt?
2 Antworten
Klage oder Strafbefehl sind zwei paar Schuhe. Ein Anwalt kann einen Strafbefehl nicht verhindern. Er kann auf diesen reagieren und dann kann es zum Gerichtsverfahren kommen.
Davor kannst nur du reagieren und bei der Polizei eine Aussage treffen, die dazu führt, dass kein Strafbefehl erlassen wird.
Tilli, bitte, ..... Die Staatsanwaltschaft ermittelt erst einmal und bittet den Beschuldigten um Erklärung, nach dieser Erklärung des Beschuldigten wird entweder die Ermittlung eingestellt oder es wird Klage beim AG erhoben, diese Klage führt zum Strafbefehl des Gerichts mit Geldstrafe ..... verstanden? 😊
Ein Anwalt schützt dich nicht vor einem Gerichtsverfahren, ein Staatsanwalt beantragt ein Verfahren bei Gericht, ein Richter lässt es zu und dein Anwalt vertritt und verteidigt dich
wenn du dir die Antworten selbst gibst, dann brauchst du uns hier ja nicht
Das war doch meine Frage, muss der Anwalt eine Erklärung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren abgeben?
Schubert610: korrekt ...... wenn aber dieser Anwalt der beauftragt wurde, nicht der Staatsanwaltschaft eine Erklärung zum Vorwurf in der 2Wochenfrist abgibt, sondern diese Frist verstreichen lässt mit Nichtstun und den Strafbefehl vom Gericht abwartet ...... dann ist das meiner Meinung nach kein guter Anwalt, denn der Strafbefehl mit Geldstrafe hätte im Vorfeld verhindert werden können?