Lastschrift widersprechen (mir fällt kein besserer Titel ein sry)?
Also. ich bin Mitglied in einer politischen Jugendorganisation und diese verlangen einen Mitgliedsbeitrag von 3 Euro im Monat. Anschienen gibt es ein kostenloses Schnupperjahr und das ist jetzt vorbei. (Eigentlich wollte ich mich von dem Beitrag befreien, aber irgendwie kann man bei dem Antrag alle Bundesländer außer meins auswählen lol)
Zum Zeitpunkt zu dem ich das entsprechende SEPA Mandat erteilt war war ich noch Minderjährig (der Abbuchungszeitraum liegt jedoch nach meinem 18. Geburtstag, also das Geld wird halbjährlich abgezogen für den Zeitraum Juni bis Dezember 25) und meine Erziehungsberechtigten haben dem Mandat meines Wissens nach auch nicht zugestimmt. Demnach ist das ganze ja schwebend unwirksam oder so.
Außerdem wurde ich nicht 14 Tage vorher informiert wie vorgesehen und eine Rechnung habe ich auch nicht erhalten.
Und das ganze wurde als Folgelastschrift angegeben, obwohl es eigentlich eine Erstlastschrift sein sollte, da es das erste Mal ist, das was abgebucht wurde...
Kann ich der Abbuchung widersprechen und bekomme ich mein Geld zurück? Und könnte das irgendwelche rechtlichen Folgen haben wenn ich das mache? (kenn mich bei sowas nicht aus bzw. hab das noch nie gemacht) Das kann ja nicht alles rechtens sein...
als, falls das wer falsch versteht, ich bin noch minderjährig und habe an meinem Antrag auch nicht gelogen, wie auf einer anderen plattform behauptet. ich habe ganz normal mein alter angegeben und wurde nie nach einer zustimmung oder Mail meiner Eltern gefragt, als ich das SEPA Mandat unterzeichnet habe.
und mit Abbuchungszeitraum ist gemeint, dass es der Mitligiedsbeitrag von Juni bis Dezember ist. der Breitrag wurde bereits im April abgebucht.
3 Antworten
1. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit fristlos möglich, gilt ab Eingang der Email. Somit wären bei jetziger Kündigung auch keine Beiträge fällig ab Juni 2025. Problem gelöst.
2. Ein Vertrag/Mitgliedschaft ohne langfristige finanzielle Bindung (es gibt ja keine Kündigungsfrist, es ist kein Abo) über ganze 3 Euro dürfte bei Minderjährigen vom Taschengeldparagrafen gedeckt sein, also rechtskräftig.
3. Auch bei ungültigem Sepamandat bleiben vertragliche Beiträge fällig.
Ich würde wohl erstmal kündigen und die Erstattung mit zweiwöchiger Frist verlangen, und auch dazu schreiben, dass das Sepamandat nicht rechtswirksam war und ausserdem hilfsweise widerrufen wird. Denn Rücklastschriften kosten den Einziehenden Gebühren. Nach den 2 Wochen, spätestens 8 Wochen nach Abbuchung würde ich retournieren, das aber auch direkt in der ersten mail ankündigen.
P.S.: Ich gehe davon aus, dass Du in BaWü lebst, richtig?
Zunächst einmal: Ein Dauerschuldverhältnis, wie es eine Mitgliedschaft ist, kann von einer Minderjährigen nicht rechtswirksam abgeschlossen werden, selbst wenn der Beitrag extrem niedrig ist.
Da Du in der nächsten Zeit offenbar volljährig wirst, solltest Du dann unverzüglich selbst die Einwilligung in diese Mitgliedschaft verweigern. Dabei solltest Du auch zur Rückzahlung des unrechtmäßig eingezogenen Betrages (mit Frist) auffordern.
Der Vertrag besteht, das gibst du zu. Ergo würde eine Rücklastschrift ein Mahnverfahren einleiten man würde also von dir noch mehr verlangen.
Du sagst du bist noch nicht 18. Deine Eltern(nicht du) können dem Vertrag wiedersprechen, du bekommst dein Geld zurück und man wird ggf Schadensersarz von dir fordern für Sachen, die du im Freitzeitraum erhalten hast.
Wenn du deine Eltern nicht mit ins Boot holen willst, dann kündigst du Vertragsgerecht zum nächsten möglichen Zeitpunkt und nimmst es hin, das du bis dahin zahlen musst.