Wurde der Käpt'n der Titanic in Abwesenheit Post Mortem juristisch belangt?

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Nein, weil es nicht geht.

"Der Tod löscht alle Schuld." Jeder Prozess endet mit dem Tod des Angeklagten und ein Toter wird nicht angeklagt. Deshalb werden andere Angeklagte immer die Schuld auf einen Tatbeteiligten schieben, der verstorben ist.

Im Fall der Titanic gab es eine Seegerichtsverhandlung, die wohl ergeben hat, dass es keine eindeutigen Verstöße gab und ggf. durch menschliches Versagen, es zu einer Verkettung von unglücklichen Umständen.

Vorschriften bei Bau und Betrieb wurden nicht übertreten

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.