Wer kommt für die Kosten einer gesetzliche Betreuung auf?

3 Antworten

Ob so Was in irgendeiner Form Hilfreich ist, in so einer Situation Gerichte zu beschäftigen, wage ich zu bezweifeln.

Ein Normalbürger kann nicht mit Gerichten kommunizieren. Kann das jemand der grössere gesundheitliche Probleme hat?

Nein denke ich. Sich jemanden suchen, der einen in der Verwandschaft unterstützen kann, wäre auch mein Gedanke. Kommt der mir dann mit Vormundschaftsgericht vorläufiger gerichtlicher Betreuung, wäre dieser Punkt abgehakt im negativen Sinne.

Ich war selbst vor Jahren Betreuer und hatte jemanden in der Verwandschaft unter Betreuung. Aber das war ein langer Weg, diese Betreuung vom Betreuer Anwalt in Köln der nix gemacht hat, zu mir als Verwandten zu holen und dann auch nach 5 Jahren wieder los zu werden. So wie es die betreute Person wollte.

Kurz, ich warne davor, eine Betreuung einzurichten.

Nur wenn es wirklich nicht anders geht und sich niemand in der Verwandschaft findet.

A: Der Steuerzahler, das Geld kommt vom Amtsgericht

B: Nein

C: Nein

D: ein paar Wochen schon

E: das weiß ich nicht

F: Überhaupt nicht