Wird nach einer Hochzeit eine Steuerklassenänderung rückwirkend gültig?

1 Antwort

ab dem Jahr der Eheschließung, also das gesamte Jahr 2010 werden sie bei GEMEINSAMER VERANLAGUNG wie von Anfang an verheiratete Doppelverdiener behandelt. Also nicht mehr die Steuerklassen 1 und 1, sondern die lukrativeren Steuerklassen 3 und 5 bzw 4 und 4. Das bedeutet in der Regel viel Geld zurück. Allerdings sollten sie jetzt gleich beim Einwohnermeldeamt die Steuerklassen für 2011 ändern und nicht erst im April. Sonst sehen sie ihr zuviel bezahltes Geld erst wieder irgendwann im Jahre 2012 bei der Steuererklärung von 2011.