Wer legt fest welche Arbeitsstelle Steuerklasse 1 und welche Steuerklasse 6 bei Mehrfachbeschäftigung ist?

2 Antworten

Du bestimmst, welches diue erste udn die zweite Arbeitsstelle ist.

Du sagst dann der Vergütungsstelle der Uniklinik, die Du auf 25 % reduzierst, dass sie sich als 2. Arbeitsstelle melden sollen für den Abruf der ELSTAM Daten und Deinem anderen Arbeitgeber, dass sie sich als erste Stelle melden sollen.

Thema erledigt.

Mache das schriftlich, damit es keine Irrtümer geben kann.

Was Du vorhast entspricht einer Änderungskündigung. Es liegt in der freien Entscheidung des ersten Arbeitgebers, ob er dem zustimmt oder nicht.

Er wird nur zustimmen, wenn Deine Teilzeitarbeit in seine Organisation passt und er nicht die Befürchtung haben muss, dass Deine Arbeitsleistung bei ihm durch den neuen 75%-Arbeitsplatz übermäßig beeinträchtigt wird.

Bei welchem Arbeitgeber Du unter der Lohnsteuerklasse 1 oder 6 arbeitest, kannst Du selbst entscheiden. Dem Arbeitgeber ist das egal.