Welche Steuerklasse wähle ich?

1 Antwort

Beides ist theoretisch möglich, aber man sollte sich das in jedem Fall vom Ausbildungsbetrieb schriftlich geben lassen. Die Steuerklasse ist in jedem Fall die 1, denn das FA berücksichtigt weitere Steuerklassen, falls Du diese beantragt hast oder auch nicht. Falls Du verheiratet bist kommt die Splittingtabelle zur Anwendung. Wenn Du alle Angaben machst, haben nur diejenigen Auswirkung, die zu einer Steuerpflicht führen.