Auszug von Kind, wann muss ich Steuerklasse ändern

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Hallo, für Kinder in der erstmaligen Berufsausbildung wird Kindergeld bis maximal zum 25.Geburtstag bezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt bist Du weiterhin Alleinerziehende und es ändert sich (wegen des Auszugs der Tochter) nichts an deiner momentanen Steuerklasse.

Erst wenn Du nicht mehr kindergeldberechtigt bist, muss die Veränderung dem Finanzamt umgehend gemeldet werden. K.