Überschneidung zweier Arbeitsverhältnisse um 2 Tage - Auswirkungen und Möglichkeiten?!

1 Antwort

Natürlich geht das, wenn Du beim alten Arbeitgeber die Steuerkarte mit Steuerklasse VI für die 2 tage einreichst.

Aber diese (rechtlich absolut richtige) Lösung ist praxisfremd.

Der Alte Arbeitgeber, wird nach Deinem Ausscheiden am 02. 07. was Du ja vermutlich mit Urlaub überbrückst, Deine Lohnsteuerkarte ausfüllen, die Du dann dem neuen Arbeitgeber gibst, so dass alle Einnahmen mit der Steuerklasse I abgerechnet werden.die minimale Differenz wird sich dann bei der Einkommensteuererklärung auswirken.