Wenn nur ein Ehepartner verdient, lohnt sich eine Zusammenveranlagung?

2 Antworten

Es gibt keine " sinnvolle Alternative" .... denn nur so würde der Steuerfreibetrag in Höhe von z.B. 9408 Euro in 2020 des nicht berufstätigen Ehepartners zur Anwendung kommen.

Ansonsten kein Ehegattensplitting und Steuerklasse IV.

Und als Inhaber der Steuerklasse III ist eine Steuererklärung verpflichtend.

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich allerdings nicht aus der LSK 3, sondern erst wenn beide Arbeitslohn bezogen haben und der andere nach LSK 5 besteuert wurde.

Par. 46 Abs. 3a EStG.

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Genau dafür ist die Zusammenveranlagung gedacht, oder besser gesagt der Splittingtarif.