Eheschließung; Steuerklasse; Partnerin mit Kind?

1 Antwort

Frage 1: ich würde immer IV/IV nehmen. Dann ist sicher, dass keine Nachzahlungen zu leisten sind.

Frage 2: den Kinderfreibetrag kann zur Hälfte der unterhaltszahlende Vater des Kindes beanspruchen. Die andere Hälfte dann deine zukünftige Frau.