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Ehe mit Ausländerin: Aufenthaltsrecht und Trenngeldanspruch?

Liebe Juristen und Rechtsexperten,

Mal angenommen, jemand steht vor einer komplexen Situation und hofft auf eure Fachkenntnisse. Vor zwei Jahren hat diese Person eine Ausländerin geheiratet, die nach der Hochzeit nach Deutschland gekommen ist. Seit vier Monaten leben sie jedoch getrennt, in zwei getrennten Zimmern ihrer Wohnung.

1. Aufenthaltsrecht nach Trennung: Die Frage, die diese Person umtreibt, betrifft das Aufenthaltsrecht der Ehefrau. Gemäß Gesetz müssen sie mindestens drei Jahre ununterbrochen verheiratet sein, um ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hierbei kommt hinzu, dass seit ihrer Ankunft in Deutschland Probleme auftraten. Der Ehemann wurde beleidigt, und es kam sogar zu einer Polizeianzeige, die später aus moralischen Gründen zurückgezogen wurde. Der Vorfall wurde vor vier Monaten nach dem Ankommen in DE der Ausländerbehörde gemeldet, die sich jedoch erst nach sieben Monaten aufgrund von Personalmangel zurückmeldete und sich bedankte. In dieser Zeit hat der Ehemann sämtliche Kosten wie Deutschkurs, Essen und Lebensunterhalt übernommen.

2. Einkommen im Ausland und Trenngeldanspruch: Die Ehefrau verfügt über Einkommen im Ausland. Kann sie Trenngeld beantragen, obwohl sie nicht in Deutschland arbeitet? Wie ist die rechtliche Lage bezüglich finanzieller Unterstützung nach der Trennung?

Die Person ist dankbar für jede rechtliche Einschätzung und Erfahrung, die geteilt werden kann. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße,

Jsmoka

Familienrecht, scheidung

Versicherungsleistung nach Scheidung

Also ich und mein Ex-Mann hatten eine Unfallversicherung. Er war versicherte Person und ich auch.

In der Trennungsphase stürzte ich schwer, so dass mein linker Arm stark eingesschränkt ist. Nun ist es zur Auszahlung der Invaliditätsleistung gekommen (auf sein Konto) (inzwischen sind wir aber schon geschieden).

Kann er Ansprüche an dem Geld stellen?? Er meinte lt. seinem Anwalt, würde ihm im Falle eines Prozesses, den er gewinnen wird, die Hälfte zustehen??

Jetzt habe ich hier aber einen Artikel gefunden, wo dies bzgl. der Unfallversicherung aber wiederlegt wird: "Ist auch der andere Ehegatte namentlich mitversichert, endet sein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ihn wieder aus dem Vertrag herausnehmen lässt. Für den Regelfall besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderen Mitversicherten („der Versicherte“) ein Treueverhältnis, aufgrund dessen der Versicherungsnehmer die Leistungen der Versicherung an den mitversicherten weiterzuleiten hat. (Es sind aber Ausnahmekonstellationen denkbar). Auch hier gilt: im konkreten Fall muss anwaltlicher Rat eingeholt werden."

Wie sieht das jetzt rechtlich so aus?? Steht Ihm was zu?? Wenn ja wieviel?? Würde er einen Prozess zu seinen Gunsten gewinnen??

Bin auf Arbeitssuche, aber werde leider immer abgelehnt, sogar das Arbeitsamt weigert sich mich mit diesem Arm zu vermitteln :-( (Erhalte aber auch keine Leistung vom Arbeitsamt).

Könnt Ihr mir da Auskinft geben??

anspruch, scheidung, unfall, Unfallversicherung, Auszahlung

Besteuerung bei Scheidung und Wiederheirat in einem Jahr!

Hallo! Ich habe ein wirkliches Problem wenige Tage vor Weihnachten am Hals!

Hier die Rahmendaten: Ich bin seit September 2006 geschieden, Steuerklasse 1, 1 Kinderfreibetrag, zu versteuerndes Einkommen für 2006 45.717,- Euro! Im Jahr 2006 habe ich noch Steuerklasse 3 gehabt und war mit meiner Frau (die jedoch nicht arbeitet!) zusammen veranlagt! Meine Frau hat jedoch kurz nach der Scheidung im Dezember 2006 wieder geheiratet, also im gleichen Jahr der Ehescheidung. Ich muß dazu noch anführen, daß wir Anfang 2006 noch zusammen gelebt haben bis Februar!

Mein zuständiges Finanzamt hat mir nachträglich den Einkommensteuerbescheid von 2006 nun korrigiert und nach dem Grundtarif abgerechnet! Ich solle rund 5.400 Euro incl. Zinsen bis zum 28.01.2010 nachbezahlen! Begründung:" Der Einkommensteuerbescheid 2006 war zu ändern, da Ihre von Ihnen in 2006 geschiedene Ehefrau im Kalenderjahr 2006 wieder geheiratet hat und mit Ihrem neuen Ehemanneine Zusammenveranlagung beantragt hat (§26 Abs. 1 EStG)."

Meine Frage: Das ist doch nicht rechtens, oder? Ich habe doch auch für das gleiche Jahr 2006 einen Anspruch auf den Splittingtarif, das wäre doch sonst total ungerecht! Gibt es da ein Gesetz dazu? Wie soll ich mich denn verhalten? Ich habe einen nach wie vor guten Kontakt zu meiner ehemaligen Frau! Im Finanzamt ist Weihnachtsurlaub und ich sitze traurig da über Weihnachten!

Finanzamt, scheidung, Steuererklärung, Steuern, Wiederheirat

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