Wann von Steuerklasse 2 in 1?

1 Antwort

Solange noch Kindergeldanspruch besteht und keine weitere volljährige Person mit Euch in einem Haushalt lebt, kannst Du die Steuerklasse 2 behalten.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/lohnsteuerermaessigungsverfahren-2021-22-wer-erhaelt-die-steuerklasse-ii_idesk_PI20354_HI2425045.html

Die Steuerklasse II kann damit auch für volljährige Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. ... Zum Haushalt des Alleinstehenden muss mindestens ein Kind gehören, für das der Arbeitnehmer einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten kann.