Wird nach Steuerklassenwechsel das ALG I rückwirkend geändert?

1 Antwort

Zu einer rückwirkenden Neuberechnung wird es nicht kommen, da Du ja seit 06/17 kein ALG1-Empfänger mehr bist.

Steuerklassenwechsel sind eigentlich nur vor dem Bezug von ALG1-Leistungen, für die Berechnung interessant, bzw. wenn Kinder mit im Spiel sind.

Lies mal diesen Artikel: https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/69488/durch_steuerklassenwechsel_mehr_arbeitslosengeld


Hallo Jürgen... danke, dass Du mir geantwortet hast. Liebe Grüße

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