Kombi Steuerklasse III/VI - drohen hier eher Nachzahlungen?

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Kurzantwort: JA

Ich vermute mal Du meinst Steuerklasse III + V, diese Kombi ist (noch) üblich und macht vorallem bei nur einem Einkommen Sinn, damit monatlich weniger (Lohn)Steuern einbehalten wird. Allerdings MUSS dann eine Steuererklärung abgegeben werden und es KANN zu einer Steuernachzahlung kommen.

WICHTIG: Die zu zahlende Einkommensteuer ist die selbe, die Lohnsteuerklasse wirkt sich nur auf die monatlich einbehatene Lohnsteuer aus: Wird hier zu wenig einbehalten, dann kommt es zu einer Steuernachzahlung (nach Abgabe der Lohnsteuererklärung) und ggf. auch zu einer vom Finanzamt festzulegenden Steuervorauszahlung.

mein Tipp: Es gibt auch die Kombi IV / IV plus Faktor, welche meist viel näher an der zu zahlenden Steuer liegt und damit nur zu einer geringen Nachzahlung/Rückzahlung führt.

Es gibt nur die Kombination III/V oder IV/IV.

  • Bei III/V wird dem merhverdiendender Partner ein i.d.R. zu niedriger Lohnsteuerabzug angelegt. Auch der "zu hohe" Abzug des anderen Partners reicht oft nicht aus die Einkommensteuerlast zu tilgen. Daher droht bei der Einkommensteuererklärung, welche in der Kombination verpflichtend anzufertigen wäre, Nachzahlungen.
  • Bei IV/IV sieht dies anders aus. Es steht dadurch zwar jeden Monat weniger Nettoeinkommen zur Verfügung allerdings ist auch das Risiko einer Nachforderung geringer, eventuell gibt es sogar etwas zurück.
  • In VI gehen nicht geringfügige und nicht pauschal versteuerte Nebenbeschäftigung.

Auf die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer haben die Kombinationen keinen Einfluss, diese ist abhängig vom zu versteuernden Einkommen.